Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    § 1

    Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind diese Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn und soweit sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

    § 2

    Die Preise verstehen sich brutto ohne Kostenpauschale für Versand, Versicherung, Verpackung, Porto, Datenträger oder Leitungsgebühren. Der Käufer erhält das ausschließliche Verwertungsrecht an der gelieferten Ware als Ganzes. Der Versand erfolgt nach Wahl des Lieferers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Fakturierung an ausländische Kunden erfolgt in Deutschen Euro.

    § 3

    Alle Zahlungen sind im voraus - wenn nichts anderes vereinbart - ohne jeden Abzug an Jutta Finke-Schneider zu leisten. Bei Auslandslieferungen ist der Rechnungsbetrag in Euro zu begleichen ohne Abzug jeglicher Geldnebenkosten.

    Soll die Bezahlung nach Lieferung erfolgen, kann ein Teilbetrag als Vorauskasse gefordert werden. Bei Zielüberschreitungen werden Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe in Anrechnung gebracht. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns zur sofortigen Einstellung aller weiteren Lieferungen, auch bei vorbehaltlos bestätigten Aufträgen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft. Entsprechendes gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

    § 4

    Die vom Verkäufer bezüglich Lieferung genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Material-Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

    § 5

    Technische Änderungen unserer Erzeugnisse, insbesondere Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen in Ausführung und Werkstoffen, behalten wir uns vor. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nur dann zu einer Mängelrüge, wenn die Funktion unserer Erzeugnisse dadurch beeinträchtigt wird. Mengen- und Qualitätsdifferenzen gelten innerhalb der handelsüblichen Toleranzen als genehmigt.

    § 6

    Der Versand erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, auf Rechnung und auf eigene Gefahr des Empfängers. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, hat der Lieferant die Übersendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken. Werden vom Verkäufer keine anderweitigen Vorschriften über Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers vom Lieferer ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht des Lieferers besteht jedoch nicht.

    § 7

    Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche gegen ihn sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie folgt: Der Empfänger einer Sendung ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen und etwaige Beanstandungen spätestens innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Lieferers auf Ersatzlieferung oder - falls möglich - Nachbesserung. Für Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

    § 8

    Für die Ware werden besondere Eigenschaften nicht zugesichert, insbesondere nicht die Verkäuflichkeit oder die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Hersteller oder dessen Lieferanten auf keinen Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf, direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Benutzung der Ware oder der Tatsache, das sie nicht benutzt werden kann, selbst wenn der Hersteller auf eine solche Möglichkeit hingewiesen worden ist. In jedem Fall ist die gesamt Haftung des Herstellers aus dem gesamten Vertrag begrenzt auf die Summe, die für die Ware bezahlt worden ist.

    § 9

    Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Lieferer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Lieferer die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferers unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubt Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an den Lieferer ab. Der Lieferer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Lieferer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Lieferers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Der Lieferer ist berechtigt, die zurückgenommene Ware für Rechnung des Kunden freihändig und zu einem den Umständen entsprechenden Preis zu verwerten.

    § 10

    Soweit durch diese Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien nur das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht mit der Maßgabe, dass auch internationales Kaufrecht keine Anwendung findet. Sollten Teile dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen im übrigen nicht berührt.